Kanzleiverständnis: „Service heißt, das ganze Geschäft mit den Augen des Kunden zu sehen.“ (Axel Haitzer)

Meine Kanzlei = Ihr Service: terminiert – durchgeführt - finalisiert

Ihre Zeit – wir sind bereit:

Ich sehe Ihre Zeit mit Ihren Augen und sehe mich selbst als Dienstleister.
Kurzfristige Termine nahezu ohne Vorlaufzeit zählen ebenso zum Service in der Kanzlei wie präzise telefonische Beratungen.
Sie wählen nicht nur den in Ihren Augen richtigen Zeitpunkt, sondern auch den passenden Ort - ich besuche Sie auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten oder nehme anderswo Termine gemeinsam mit Ihnen wahr – wir sind da, wenn gewünscht.

Ihr Fall – wir sind überall:

Ich sehe Ihre Anliegen aus jedem Blickwinkel, sodass die Kanzlei nicht nur einen rechtlichen, sondern auch einen tatsächlichen Rundumservice bieten kann. Ich versuche alle Aspekte zu sehen, die es meinen Mandanten erlauben, rechtliche Probleme nach Möglichkeit bereits im Vorfeld streitiger Auseinandersetzungen zu lösen. Sollte in diesem Punkt kein Erfolg sichtbar werden, vertrete ich andererseits auf Grund meiner langjährigen Prozesserfahrung die Interessen der Mandantschaft auch effizient vor Gericht – wir sind dort, wo erforderlich.

Ihr Resultat – wir stehen parat:

Ich sehe „Erfolg“ mit Ihren Augen – und das Erstreiten eines Urteils alleine ist von Ihrem Standpunkt aus nicht immer schon ein erfolgreiches Ende. Daher endet das Mandat nicht mit dem Urteil – die Kanzlei betreut Sie auch im Bereich der Forderungseinziehung mit einem erfahrenen, leistungsstarken Team. Ob Kontenpfändung, Sicherungshypothek oder vorläufiges Zahlungsverbot ­- wir beherrschen die Feinheiten der effizienten Vollstreckung.

Unsere Fachbereiche

Mietrecht

Fachlich korrekt heißt es eigentlich "Recht der Wohnraum-und gewerblichen Mietverhältnisse" - aber wer kann sich das schon merken? Auf diesem Rechtsgebiet ist die Kanzlei schon seit vielen Jahren unterwegs, ich selber begann direkt nach der Zulassung als Anwalt im Jahre 1991 mit der Bearbeitung von mietrechtlichen Problematiken. Im Jahre 2007 habe ich die Berechtigung erlangt, den Titel „Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen.

Aufgrund der langjährigen Tätigkeit ist uns kaum eine Fallkonstellation aus dem Gebiet des Mietrechtes fremd, entsprechend bieten wir an:

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsmanagement (insbesondere Zahlungs-und Kündigungsproblematiken, Mieterhöhungen)
  • Gewährleistungsansprüche
  • Sicherungsmechanismen
  • Vertretung von Hausverwaltungen mit Kenntnis der entsprechenden Sonderproblematiken

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht wird von vielen Immobilienunternehmen gleichzeitig mit dem Mietrecht abgefragt. Deswegen ist die Kanzlei auch im Gebiet des Wohnungseigentumsrechts umfangreich tätig.

Diese Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf:

  • Vertragsgestaltung
  • Beratung von Eigentümergemeinschaften und Verwaltern bei Beschlussfassungen
  • Geltendmachung von Wohngeldforderungen mit Spezialkenntnissen in der Vollstreckung (ZVG)

Privates Baurecht

Die Kanzlei beschäftigt sich schon seit vielen Jahren mit Mandaten aus diesem Bereich. Das beginnt mit der Gestaltung von Verträgen und setzt sich fort mit der Durchsetzung von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen. Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Geltendmachung und kann Ihre Interessen auch im Wege des selbständigen Beweisverfahrens und des einstweiligen Rechtsschutzes effektiv durchsetzen.

Wegen der Qualifikation als Fachanwalt berate ich oft betreffend die sehr komplexe Schnittstelle zum Wohnungseigentumsrecht.  

Arbeitsrecht

Bereits im Jahre 1993 habe ich den Lehrgang zum Erwerb der Fachanwaltschaft im Bereich des Arbeitsrechts erfolgreich abgeschlossen. In der Folgezeit wurde dann eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Mandaten außergerichtlich und gerichtlich bearbeitet.

Die Schwerpunkte liegen dabei auf:

  • Vertragsgestaltung
  • Vertragsmanagement (insbesondere Abmahnungen und Kündigungen)
  • Zahlungsklagen, Zeugnisse

Leasing- und Mietkaufrecht

Die Kanzlei darf seit vielen Jahren für ein großes Leasingunternehmen tätig sein. Dabei stellte den Kern der Beauftragung die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen aus Leasing- und Mietkaufverträgen  dar.

Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen bestehen die Schwerpunktkompetenzen in

  • Vertragsgestaltung
  • Forderungseinzug und Abwehr

Forderungsmanagement

Die Beitreibung von Forderungen ist das Anliegen von vielen gewerblichen Kunden aus dem Bereich des Mittelstands. Hier effizient und für den Auftraggeber transparent vorzugehen, ist ein großes Anliegen der Kanzlei.

Die eingesetzten Mittel müssen durch den Erfolg gerechtfertigt werden, daher ist auch in diesem Bereich langjährige Erfahrung von großem Vorteil.

Wir bieten an:

  • Erstellung von Bearbeitungsroutinen
  • Mahnschreiben
  • effizienter Forderungseinzug, Urkundsklagen, effektive Vollstreckung